GEMEINSAM
ZUKUNFT 
SCHENKEN

Unsere Grundschule wächst – viele Kinder, wenig Platz, großer Förderbedarf. Der Förderverein hilft dort, wo staatliche Mittel enden. Jede Spende und Mitgliedschaft unterstützt Projekte, die den Schulalltag bunter, gerechter und sicherer machen.

Förderung von Grundschulkindern.

Wir vom Förderverein der Prinzregentenschule Rosenheim fördern gemeinsam mit der Schule Initiativen, die Bildung, Gemeinschaft und gleiche Chancen für alle Kinder dauerhaft stärken.


Zu unseren bisherigen Projekten zählen unter anderem Schwimmunterricht, Toleranz-Sitzbänke, ein Trommelkurs, neue Basketballkörbe auf dem Pausenhof sowie Aktionen wie Nikolausbesuche, Schoko-Ostereier und Erste-Hilfe-Kurse für die dritten und vierten Klassen.

So funktioniert der Förderverein (basierend auf unserer Satzung)

Der Förderverein der Prinzregentenschule Rosenheim e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von Eltern, Lehrkräften, Ehemaligen und Freunden der Schule. Unser Ziel: Bildung und Erziehung der Grundschulkinder aktiv fördern – heute und in Zukunft.
Wir unterstützen die Schule ideell und finanziell, damit Projekte, Aktionen und Lernangebote entstehen können, die den Kindern echte Chancen eröffnen. Jede Mitgliedschaft – ob aktiv oder als Fördermitglied – trägt dazu bei, dass unsere Schule ein lebendiger Ort des Lernens und Miteinanders bleibt.

Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Förderverein Prinzregentenschule Rosenheim e.V.".
Der Sitz des Vereins ist Rosenheim, Oberbayern.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Traunstein unter der Nummer 201092 eingetragen. Die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Rosenheim anerkannt.

Gemeinnützigkeit, Vereinszweck

Der "Förderverein Prinzregentenschule Rosenheim e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
Jede Satzungsänderung mit möglichen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit ist vor ihrer Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere vewirklicht durch die Unterstützung der Volksschule (Grundschule) Rosenheim an der Prinzregentenstraße - im Folgenden Prinzregentenschule genannt - zur optimalen Durchsetzung von Bildungs- und Erziehungszielen in enger Zusammenarbeit mit Elternbeirat, Lehrerkollegium und Schulleitung.

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Vereinszwecke anerkennt. Insbesondere seien genannt: Ehemalige Schülerinnen und Schüler, aktive und ehemalige Lehrkräfte und Angestellte, Schülereltern sowie Freunde und Förderer der Prinzregentenschule. Beitrittsanträge sind formlos schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Es wird zwischen verschiedenen Arten der Mitgliedschaft unterschieden:
a) aktive Mitgliedschaft, bei der sich das Mitglied ehrenamtlich für den Verein einbringt
b) Fördermitgliedschaft, bei der das Mitglied den Verein ausschließlich finanziell unterstützt
c) Mitgliedschaft durch Teilnahme an einem durch den Verein getragenen Projekt
d) Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder können solche Personen werden, die sich in besonderer Weise um die Prinzregentenschule oder den Verein verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch Austritt des Mitglieds
b) durch Tod, Auflösung, Konkurs oder Entziehung der Rechtsfähigkeit
c) durch Ausschluss
Der Austritt kann jederzeit schriftlich zum Ende des laufenden Geschäftsjahres an den Vorstand erklärt werden. Es werden keine Beitragsanteile zurückerstattet.
Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder über einen Ausschluss beschließen. In der Einladung zur Mitgliederversammlung ist der Antrag auf Ausschluss bekannt zu geben. Dem Mitglied ist mindestens drei Wochen vor dem beabsichtigten Ausschluss Gelegenheit zur Stellungnahme vor einem Organ des Vereins zu geben. Ein Ausschluss kann bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins erfolgen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die nur persönlich abgegeben werden kann.
Die Mitglieder haben die vom Vorstand festgesetzten und auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge zu entrichten. Die Mitgliederversammlung kann dabei für unterschiedliche Arten der Mitgliedschaften unterschiedliche Beiträge festsetzen.
Der Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist erstmalig mit dem Beitritt fällig, danach jeweils mit Beginn des Geschäftsjahres. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
a) der geschäftsführende Vorstand — Vorstand im Sinne des § 26 BGB
b) der erweiterte Vorstand
c) die Mitgliederversammlung
Die Organe des Vereins können sich eine Geschäftsordnung geben.

5.1 Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
a) der/dem Vorsitzenden
b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) der Schatzmeisterin / dem Schatzmeister

Er leitet die Vereinsarbeit und trägt für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben, die Verantwortung. Der Vorstand kann eine Person zur Schriftführung bestellen. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen und Unterschriften ist jeweils unabhängig voneinander die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die Schatzmeisterin / der Schatzmeister berechtigt. Im Innenverhältnis sind die Vorstandsmitglieder dem Verein gegenüber verpflichtet, von ihrem Vertretungsrecht nur bei Verhinderung des im Rang vorgehenden Vorstandsmitgliedes Gebrauch zu machen. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Die Schatzmeisterin / der Schatzmeister verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Sie/er leistet Zahlungen für den Verein auf Anweisung des Vorstandes. Zweckgebundene Einnahmen werden separat verwaltet. Die Schatzmeisterin / der Schatzmeister trägt dafür Sorge, dass diese nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden. Dieser Zweck muss aber mit dem Vereinszweck vereinbar sein. Der Vorstand wird nach Bedarf durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden, im Falle ihrer/seiner Verhinderung durch das jeweils im Rang nachfolgende Vorstandsmitglied einberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder gefasst, Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Vorstandsmitglieder üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Es besteht nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen im Interesse des Vereins. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat. Die Wiederwahl ist möglich.

5.2 Der erweiterte Vorstand
Er besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand, und bis zu 12 Beisitzern. Unter den Beisitzern sind von Amts wegen: 
a) ein Mitglied der Schulleitung der Prinzregentenschule
b) ein Mitglied des Elternbeirats der Prinzregentenschule
c) ein Mitglied des Lehrerkollegiums der Prinzregentenschule
d) ein Mitglied der Angestellten der Prinzregentenschule
Der erweiterte Vorstand beschließt über die Vergabe der Mittel sowie über Trägerschaften von Projekten. Der erweiterte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

5.3 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom geschäftsführenden Vorstand einzuberufen. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung hat darüber hinaus auch auf Antrag von drei Mitgliedern des Vorstandes oder auf Antrag von einem Viertel der Vereinsmitglieder mit Begründung zu erfolgen. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
a) Wahl des Vorstandes
b) Wahl von zwei Personen zur Kassenprüfung
c) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
d) Entgegennahme des Prüfungsberichtes der Kassenprüfung
e) Entlastung des Vorstandes
f) Beschlussfassung über Grundsätze der praktischen und inhaltlichen Arbeit des Vereins
g) Beschlussfassung über die Satzungsänderungen des Vereins
h) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
i) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

Bei Satzungsänderungen ist auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen. Der Einladung sind dabei sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Text beizufügen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder des Vereins. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme.

Die Mitgliederversammlung beschließt grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern nicht andere Bestimmungen der Satzung eine andere Stimmenmehrheit verlangen. Stimmenthaltungen werden bei der Berechung der einfachen Mehrheit nicht gezählt.
Die Beschlussfassung erfolgt durch die Abstimmung mittels Handzeichen und Auszählung. Abstimmungen erfolgen in geheimer Stimmabgabe, wenn mindestens ein Mitglied dies beantragt.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der schriftführenden Person zu unterzeichnen und spätestens vier Wochen nach der Versammlung abzugeben ist.
Eine Mitgliederversammlung kann Beschlüsse im Umlaufverfahren (Umlaufbeschlüsse) fassen. Hierzu ist den Vereinsmitgliedern ein mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortender Beschlussantrag im Wortlaut vorzulegen und eine Frist für die Beantwortung zu nennen. Nach Ablauf der genannten Frist ist das Abstimmungsergebnis den Mitgliedern mitzuteilen. Das Abstimmungsergebnis ist durch den Vorstand in Schriftform zu dokumentieren. Die Stimmzettel werden bei der folgenden Mitgliederversammlung vernichtet.

Vereinsvermögen

Über Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist Buch zu führen. Zur Kontrolle des Vermögens, der Kassenbücher und Belege werden alle zwei Jahre zusammen mit der Wahl der Vorstandsmitglieder zwei Personen zur Kassenprüfung gewählt, die dem Vorstand nicht angehören. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Volksschule (Grundschule) Rosenheim an der Prinzregentenstraße, die es ausschließlich und unmittelbar für den gemeinnützigen Zweck der Förderung von Bildung und Erziehung zu verwenden hat.

Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei 3/4 der erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen. Die Auflösung des Vereins kann in der Mitgliederversammlung nur dann beschlossen werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt in der Einladung hingewiesen wurde.

Du willst dabei sein?

Nutze bitte ganz einfach das Kontaktformular am Ende dieser Seite, wenn Du MItglied werden willst oder an weiteren Informationen und Terminen interessiert bist. 

Kontakt

Herzlich willkommen auf der Website des Fördervereins der Prinzregentenschule Rosenheim! Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Förderung und Unterstützung unserer Grundschule einsetzt.

Schreib uns - wir werden uns in Kürze bei dir melden.

Förderverein der Prinzregentenschule Rosenheim

Bürgerhaus/Förderverein
Lessingstr.77, 83024 Rosenheim